Buchhaltung und Lohnverrechnung

Eine ordnungsgemäße und zeitnahe Buchhaltung und die daraus resultierenden betriebswirtschaftlichen Auswertungen dienen der Geschäftsführung als wichtiges Werkzeug für gegenwärtige und zukünftige unternehmerische Entscheidungen und Kontrolle der in der Vergangenheit angesetzten Planzahlen.

• Erstellung der Buchhaltung (Sortierung, Kontrolle und Verbuchung der Belege)

• Kontrolle der Belege auf ihre umsatzsteuerliche Richtigkeit

• Erstellung und elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen

• Verbuchung der Lohnverrechnung

• Laufende Kontrolle der offenen Posten der Debitoren und Kreditoren

• Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen mit Vorjahreswerten

• Übernahme der gesamten Korrespondenz mit dem Finanzamt, der Gebietskrankenkasse, der Gemeinde und anderen Behörden

Auf Wunsch:

• Durchführung der Überweisungen der Löhne, der Lohnabgaben und Steuern

• Besprechung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen

• Übermittlung der Auswertungen an Banken z.B. im Fall von Zessionen

• Soll-Ist-Vergleich: Vergleich der Planungsrechnung mit den Werten der Buchhaltung